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Gesetzeskonforme Zeiterfassung

Geschrieben von Patrick Kaiser | Nov 7, 2022 7:00:00 AM

Gerichtsentscheid zur Arbeitszeiterfassung

Bereits 2019 wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) festgelegt: Es besteht die Pflicht, Arbeitszeiten zu erfassen. Auf dieses Urteil beruft sich nun auch das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG). In einem Grundsatzurteil wurde klargestellt, dass die Arbeitszeit aufgrund dieses Urteils zu erfassen ist, selbst wenn die gesetzliche Grundlage dafür noch nicht besteht! 

Unternehmer sind damit verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dies kann durch elektronische Zeitmanagement-Systeme oder auf andere Weise geschehen. Die Aufzeichnungen müssen jedoch so detailliert sein, dass sie auch Rückschlüsse auf Überstunden und Mehrarbeit zulassen. Die Entscheidung des BAG ist eine Reaktion auf einen Fall, in dem eine Arbeitnehmerin geklagt hatte, weil sie für ihre Überstunden nicht entsprechend entlohnt wurde. Das BAG entschied, dass es dem Arbeitgeber in diesem Fall nicht möglich war nachzuweisen, dass die Arbeitnehmerin tatsächlich die angegebenen Überstunden gearbeitet hatte.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Das Urteil hat Auswirkungen auf alle Unternehmen in Deutschland, die bisher keine Arbeitszeiterfassung betrieben haben. Sie müssen ab sofort damit beginnen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu dokumentieren. Andernfalls riskieren sie, im Streitfall nicht nachweisen zu können, wie ihre Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet haben. 

Die Aufzeichnung kann auf verschiedene Arten erfolgen, muss aber für den Mitarbeiter jederzeit einsichtig sein. Wichtig ist jedoch die notwendige Sorgfalt. Schon alleine aufgrund der sensiblen Daten laut DSGVO, aber auch für die Wertschätzung gegenüber der geleisteten Arbeit. Die Aufzeichnung ist ein sensibles Thema, das mit Bedacht behandelt werden sollte. 

In allen EU Staaten

Der Entscheid des BAG zur Arbeitszeiterfassung hat zahlreiche deutsche Experten erstaunt. Für Unternehmen in anderen EU Staaten bedeutet dies zwar keinen gerichtlichen Handlungsbedarf wie in Deutschland, dennoch kann von einer Vorreiter-Funktion ausgegangen werden.

Wenn Sie noch keine Zeiterfassung im Einsatz haben - egal welche Größe das Unternehmen hat - so empfehlen wir jetzt sich mit dem Thema zu befassen. Zudem können Unternehmen mit dem geeigneten System ihr Zeitmanagement optimieren und effizienter arbeiten. Es gibt eine erstaunliche Fülle von Möglichkeiten zur korrekten Arbeitszeiterfassung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der richtigen Methoden für Ihren Betrieb.

Fink Zeit Lösungen

Die Produkte von Fink Zeitsysteme entsprechen den Anforderungen des Gerichtsurteils. Alle Zeiten werden verlässlich aufgezeichnet, ob am Terminal, am PC im Büro, oder unterwegs mit dem Smartphone. Ihr Fink System lässt sich modular auf Ihre Bedürfnisse erweitern. 

Von der Arbeitszeiterfassung über die Fahrzeugerfassung bis zum Zutrittsystem - mit Fink sind Sie für die Zukunft bestens gerüstet.