Seit 1. April 2021 kann das Homeoffice in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Dafür sind Pauschalen für (ganze) Arbeitstage im Wohnungsverband möglich.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, diese Homeoffice-Tage auf dem Lohnzettel erkennbar zu machen. Als Homeoffice Tage gelten nur jene, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung stattgefunden hat.
Im Fink System können die Homeofficetage auf unterschiedliche Arten dokumentiert werden. Kontaktieren Sie uns direkt, damit wir die passende Möglichkeit für Sie finden.
▶ Offizielle Informationen zur Homeoffice Pauschale